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Blitzer Ellwangen Virngrundtunnel

Blitzer Ellwangen Virngrundtunnel
Blitzer Virngrundtunnel Ellwangen

Blitzer Ellwangen Virngrundtunnel

Auf der A7 bei Ellwangen ist der Bereich rund um den Virngrundtunnel besonders aufmerksam zu befahren. Vor dem Tunnel führt ein Geschwindigkeitstrichter von zunächst freier Fahrt über 120 km/h auf 100 km/h. Die Beschilderung sollte frühzeitig beachtet werden, denn in diesem Abschnitt kommt es immer wieder zu Geschwindigkeitskontrollen.

Wer im Bereich des Virngrundtunnels geblitzt wurde, sollte den Bußgeldbescheid sorgfältig prüfen lassen. Gerade bei Messungen auf der Autobahn können Messfehler, unklare Beschilderungen oder formale Fehler im Verfahren eine Rolle spielen.

Aufgrund zahlreicher Owi-Verfahren vor dem AG Ellwangen stehen wir Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Seite.

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Bußgeldbescheid erhalten – was ist zu tun?

Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids gilt: Ruhe bewahren und die Frist beachten. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Entscheidend ist, dass der Einspruch rechtzeitig bei der zuständigen Bußgeldstelle eingeht. Eine Begründung muss zunächst nicht abgegeben werden.

Sinnvoll ist es, den Bescheid zunächst auf wesentliche Angaben zu prüfen: Stimmen Name, Kennzeichen, Tatort, Zeitpunkt und der konkret vorgeworfene Geschwindigkeitsverstoß? Insbesondere bei drohendem Fahrverbot, Punkten in Flensburg oder einer höheren Geldbuße kann eine anwaltliche Prüfung ratsam sein.

Ein Rechtsanwalt kann nach Bevollmächtigung Akteneinsicht beantragen. Erst die Bußgeldakte enthält regelmäßig wichtige Unterlagen, etwa Messprotokolle, Eichnachweise, Fotos und Informationen zum verwendeten Messgerät. Auf dieser Grundlage lässt sich bewerten, ob Messung und Verfahren rechtmäßig waren und ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.

Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Ein Fahrverbot kann besonders einschneidend sein, wenn man beruflich oder privat auf den Führerschein angewiesen ist. Bei deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn drohen neben Geldbuße und Punkten in Flensburg regelmäßig ein bis drei Monate Fahrverbot. Maßgeblich sind dabei insbesondere die Höhe der Überschreitung, mögliche Voreintragungen sowie die konkrete Verkehrssituation.

Auch wenn ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid vorgesehen ist, sollte der Bescheid nicht vorschnell akzeptiert werden. Durch die Einsicht in die Bußgeldakte kann geprüft werden, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und ob Verfahrens- oder Beschilderungsfehler vorliegen. Unter Umständen kann ein Fahrverbot entfallen oder – bei Ersttätern und besonderen Umständen – gegen eine erhöhte Geldbuße abgewendet werden.

Wird ein Fahrverbot rechtskräftig, besteht bei Betroffenen ohne Fahrverbot in den zwei Jahren vor Rechtskraft häufig die Möglichkeit, den Beginn innerhalb von vier Monaten selbst zu bestimmen. Die Frist für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beträgt weiterhin zwei Wochen ab Zustellung.

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